Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen
Versicherungskennzeichen,
 
im öffentlichen Straßenverkehr an Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell betriebenen Krankenfahrstühlen zu führendes Kennzeichen zum Nachweis des Bestehens einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 29 e StVZO). Das Versicherungskennzeichen wird dem Halter vom Versicherer nebst entsprechender Bescheinigung ausgehändigt. Die Bescheinigung hat der Fahrzeugführer mitzuführen.

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Ver|sị|che|rungs|kenn|zei|chen, das (Fachspr.): aus einer Tafel mit Buchstaben u. Ziffern bestehendes Kennzeichen für bestimmte kleine, motorisierte Fahrzeuge, das nachweist, dass eine Kraftfahrzeugversicherung für das betreffende Fahrzeug vorliegt.

Universal-Lexikon. 2012.

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